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12.07.2010

Infoveranstaltungen zum Thema Erben und Vererben

Die Stiftung wird zukünftig zu besonderen Themen Informationsveranstaltungen anbieten. Im Juni waren dies Veranstaltungen zum Thema „Erben und Vererben“. Beide Veranstaltungen waren gut besucht und wurden sehr positiv von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufgenommen. Es wurden viele Fragen gestellt und einige haben bereits den Wunsch geäußert, in einem persönlichen Gespräch mit dem Referenten, Herrn Rechtsanwalt Reinhold Hohage, ihre individuelle Situation besprechen zu wollen.

Warum sind diese Veranstaltungen so wichtig? Das Nicht-Verfassen oder ein „ungeeignetes“ Testament können dazu führen, dass diejenigen, die man bedenken möchte, weitgehend leer ausgehen. Bei der Gestaltung eines sogenannten Testaments für Menschen mit Behinderung sind wichtige Aspekte zu beachten, wenn man erreichen möchte, dass die Angehörigen bestmöglich versorgt werden. 

Wichtige Bausteine sind die:

  • Anordnung der Testamentsvollstreckung
  • Anordnung der Vorerbschaft
  • Anordnung der Nacherbschaft
  • Betreuungsverfügung

Die Gestaltung eines „Behindertentestaments“ gehört zu den komplexesten Aufgaben im Bereich des Erb- und Sozialrechts. Der konsultierte Rechtsanwalt oder Notar sollte sich deshalb sowohl im Erb- als auch im Sozialrecht gut auskennen.

Gern können Sie sich zunächst auch an den Stiftungsvorstand als Gremium der Stiftung für Menschen mit Behinderung, Harz-Weser mit Ihrem persönlichen Anliegen wenden. Selbstverständlich werden alle Gespräche absolut vertraulich behandelt und es entsteht keinerlei rechtliche Bindung.