Infoveranstaltung zum Thema "Erben und Vererben"
Am 22. Februar 2011 fand in der Lebenshilfe Eichsfeld am Kutschenberg 4 in Duderstadt eine Infoveranstaltung zum Thema "Erben und Vererben" statt.
Aufgrund der großen Resonanz im letzten Jahr, bieten wir auch in diesem Jahr Infoveranstaltungen zu diesem Thema an. Zahlreiche Mitglieder der Lebenshilfe waren in die Begegnungsstätte gekommen, um sich von dem Referenten, Herrn Rechtsanwalt Reinhold Hohage, informieren zu lassen. Dieser erläuterte anschaulich und mit vielen Beispielen das komplexe Thema "Behindertentestament" und widmete sich im Anschluss den individuellen Fragestellungen der Anwesenden.
Warum sind diese Veranstaltungen so wichtig? Das Nicht-Verfassen oder ein „ungeeignetes“ Testament können dazu führen, dass diejenigen, die man bedenken möchte, weitgehend leer ausgehen. Bei der Gestaltung eines sogenannten Testaments für Menschen mit Behinderung sind wichtige Aspekte zu beachten, wenn man erreichen möchte, dass die Angehörigen bestmöglich versorgt werden.
Wichtige Bausteine sind die:
- Anordnung der Testamentsvollstreckung
- Anordnung der Vorerbschaft
- Anordnung der Nacherbschaft
- Betreuungsverfügung
Die Gestaltung eines „Behindertentestaments“ gehört zu den komplexesten Aufgaben im Bereich des Erb- und Sozialrechts. Der konsultierte Rechtsanwalt oder Notar sollte sich deshalb sowohl im Erb- als auch im Sozialrecht gut auskennen.
Gern können Sie sich zunächst auch an den Stiftungsvorstand als Gremium der Stiftung für Menschen mit Behinderung, Harz-Weser mit Ihrem persönlichen Anliegen wenden. Selbstverständlich werden alle Gespräche absolut vertraulich behandelt und es entsteht keinerlei rechtliche Bindung.
