Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke. Die ausführenden Organe der Stiftung - Stiftungsvorstand und Stiftungsrat - sind ehrenamtlich tätig und dem Stifterwillen verpflichtet.
Der Stiftungsrat entscheidet über die Grundsätze der Stiftungsarbeit entsprechend § 2 der Satzung. Außerdem berät und überwacht er den Stiftungsvorstand.
Dem Stiftungsrat gehören an:
Der Stiftungsvorstand verwaltet die Stiftung gemäß der Satzung und den Beschlüssen des Stiftungsrates. Die Satzung steht im Bereich Download für Sie bereit. Wir senden sie Ihnen aber auch gerne zu.
Bei Fragen zur Arbeit der Stiftung können Sie sich gern an die Mitglieder des Vorstandes unter info@stiftung-harzweser.de wenden.
Dem Stiftungsvorstand gehören an: