Stiftungen durch Festlegung im Testament

Haben Sie schon einmal mit dem Gedanken gespielt, eine gemeinnützige Organisation wie Harz­Weser und/oder die Lebenshilfe in Ihrem Testament zu berücksichtigen? Mit einem Testament zugunsten der Stiftung können Sie langfristig ein Zeichen setzen für ein menschliches Miteinander und für die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben.

Durch eine Erbschaft, ein Vermächtnis oder eine Schenkung können Sie die Stiftung für Menschen mit Behinderung, Harz-Weser unterstützen und sich auf diese Weise über Generationen hinweg aktiv für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung einsetzen. Das Testament kann jederzeit durch Sie widerrufen, ergänzt oder verändert werden.

Da die Stiftung als mildtätig anerkannt ist, ist sie von der Erbschaftssteuer befreit, so dass Ihre Zuwendungen in vollem Umfang für den wohltätigen Zweck eingesetzt werden können.

Wenn Sie Ihr Vermögen dauerhaft einem besonderen Zweck zukommen lassen möchten, sprechen Sie den Stiftungsvorstand frühzeitig an. Wir nehmen uns gern die Zeit für Ihr persönliches Anliegen. Selbstverständlich behandeln wir alle Gespräche absolut vertraulich und es entsteht für Sie keinerlei rechtliche Bindung.

Wir möchten noch auf Folgendes hinweisen:
Das Einbringen einer Zustiftung oder die Errichtung Ihrer eigenen Treuhandstiftung ist auch durch Festlegung im Testament möglich. Es ist also auch möglich, bereits zu Lebzeiten eine Zustiftung an die Stiftung für Menschen mit Behinderung, Harz-Weser zu geben oder mit einem Anfangsvermögen eine treuhänderische Stiftung zu errichten, die dann durch eine testamentarische Verfügung aufgestockt wird.

Bei der Gründung einer treuhänderischen Stiftung haben Sie den Vorteil, dass Sie gleichzeitig für sich und Ihre Angehörigen Vorsorge treffen können. Bis zu einem Drittel Ihrer jährlichen Erträge kann die Stiftung für Ihre persönlichen Interessen und Wünsche verwenden. Dementsprechend können Sie über eine Treuhandstiftung den eigenen Unterhalt, die Versorgung von Hinterbliebenen oder die Grabpflege sicherstellen.